Die deutsche "Killerspiel"-Disskusion
CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auch zum Thema Jugendschutz geäußert. Einige Punkte betreffen auch die Spielebranche:
„Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich - und deutlich vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt - evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten. Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:
Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen
Verbot von „Killerspielen“
...“
(Auszug aus dem CDUSPD Koalitionsvertrag)
Während die Alterskennzeichnung von Spielen weitestgehend realisiert ist, trifft die zweite Forderung auf erhebliche Irritationen innerhalb der Branche. Entscheidend dabei ist, dass nicht klar ist, was CDU und SPD unter „Killerspielen“ verstehen. Die CSU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend Maria Eichhorn fasste den Begriff in einem Interview so zusammen: „ Unter Killerspielen verstehen wir Spiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome. Das sind also Spiele, bei denen die Verletzung oder Tötung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder nachgebildeten Gegenständen realistisch simuliert werden.“ Das würde Computer- und Videospiele demnach nicht betreffen. Andere Stimmen jedoch schließen sie mit ein. Sowohl „Northstar Developers“ als auch der BIU haben deshalb ihrer Verwunderung Ausdruck verliehen. Als Reaktion auf diese Verwunderung hat die Familienministerin inzwischen auf einer Pressekonferenz zwischen "virtuellen" und "realen" Killerspielen unterschieden. Bei "virtuellen Killerspielen", so von der Leyen, wolle man mit den Bundesländern zu einer gemeinsamen Lösung kommen, deren Ziel es sei, "künftig nicht mehr voreilig und in gutem Willen" Altersbegrenzungen auszusprechen. Hoffnung??
„Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich - und deutlich vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt - evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Wir wollen hierzu unverzüglich in einen zielorientierten Dialog mit den Ländern eintreten. Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:
Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen
Verbot von „Killerspielen“
...“
(Auszug aus dem CDUSPD Koalitionsvertrag)
Während die Alterskennzeichnung von Spielen weitestgehend realisiert ist, trifft die zweite Forderung auf erhebliche Irritationen innerhalb der Branche. Entscheidend dabei ist, dass nicht klar ist, was CDU und SPD unter „Killerspielen“ verstehen. Die CSU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend Maria Eichhorn fasste den Begriff in einem Interview so zusammen: „ Unter Killerspielen verstehen wir Spiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome. Das sind also Spiele, bei denen die Verletzung oder Tötung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder nachgebildeten Gegenständen realistisch simuliert werden.“ Das würde Computer- und Videospiele demnach nicht betreffen. Andere Stimmen jedoch schließen sie mit ein. Sowohl „Northstar Developers“ als auch der BIU haben deshalb ihrer Verwunderung Ausdruck verliehen. Als Reaktion auf diese Verwunderung hat die Familienministerin inzwischen auf einer Pressekonferenz zwischen "virtuellen" und "realen" Killerspielen unterschieden. Bei "virtuellen Killerspielen", so von der Leyen, wolle man mit den Bundesländern zu einer gemeinsamen Lösung kommen, deren Ziel es sei, "künftig nicht mehr voreilig und in gutem Willen" Altersbegrenzungen auszusprechen. Hoffnung??
lucid75 - 12. Dez, 10:14
